Die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜB) wurde überarbeitet. Grund hierfür war der Wegfall des Abtretungsverbotes im BGB, so dass nun auch in Kaskoschadenfällen eine Abtretung erfüllungshalber zwischen Kunde und Reparaturwerkstatt vereinbart werden kann. Zu beachten ist aber, dass bei alten Versicherungsverträgen Ihrer Kunden, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, diese Regelung noch nicht gilt. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob der Vertrag Ihres Kunden bereits über entsprechende neue AKB verfügt, die etwa seit Mai 2021 in der Versicherungswirtschaft verwendet werden, oder ob es sich um einen Vertrag handelt, in dem das Abtretungsgenehmigungserfordernis noch vorhanden ist.
Bei solchen Altverträgen ist die Abtretung nach wie vor ohne die Zustimmung des Versicherers nicht möglich, so dass Sie bei Kaskoschäden aus Altverträgen DIESES RKÜB-Formular mit Stand 01/2019 noch verwenden können und dort die Zahlungsanweisung anzukreuzen ist. Die überarbeitete Version mit Versicherungsabschluss Ihres Kunden ab 01.10.2021 ohne Abtretungsverbot finden Sie unter Artikel-Nr. 6070.
Dieses Formular integriert die Kostenübernahmebestätigung der Versicherung und die Abtretungserklärung. Dies bedeutet für die Werkstatt mehr Komfort und eine effektivere Forderungssicherung. Es erleichtert die Schadenabwicklung mit Versicherung und Kunde.
Es gibt ein Original und zwei Durchschläge für Versicherung, Kunde und Werkstatt. Das Original ist für die Versicherung und kann für eine zügige Freigabe der Reparatur auch gefaxt werden.
Firmeneindruck ist möglich. Alle Informationen über diesen Service erhalten Sie unter: vertriebsservice@springer.com. und unter 089/ 203043 -1600.